Rechtliche Aspekte als Escort

Als Escort arbeitest du selbstständig. Dies bedeutet, dass du deine Rechte und Pflichten kennen musst. Wir zeigen dir, worauf du achten musst und welche rechtlichen sowie versicherungstechnischen Aspekte auf dich zukommen werden.

Ab wann muss ich den Escort-Lohn versteuern?

Grundsätzlich muss in Deutschland und der Schweiz jedes Gewerbe angemeldet und entsprechend versteuert werden. In Deutschland ist dies bereits ab einem Jahreseinkommen von 1.000 Euro Pflicht. Wenn du einer Nebenerwerbstätigkeit nachgehst, hast du den Vorteil, dass du über deinen Arbeitgeber versichert bist. In diesem Fall bist du über den Arbeitgeber kranken-, arbeitslosen- und unfallversichert. Sollte Escort deine Haupttätigkeit sein, musst du diese Versicherungen als Selbstständige(r) selbst abschließen. Wir erklären dir Schritt für Schritt, welche Anmeldungen auch bei einer Nebenbeschäftigung vorgenommen werden sollten:

1. Gewerbeanmeldung

Das Prostitutionsschutzgesetz verlangt eine Anmeldung bei der zuständigen Behörde. Du kannst dich beim zuständigen Gewerbeamt in deiner Stadt oder Gemeinde anmelden. Dort füllst du das Gewerbe-Anmeldeformular aus und gibst als Tätigkeitsbezeichnung «Begleitservice» an. Du musst Angaben zur Person, der Tätigkeit und dem Wohnsitz machen. Bringe unbedingt einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit, da dies für die Gewerbeanmeldung essenziell ist. Je nach Stadt fallen unterschiedlich hohe Gebühren für die Anmeldung an. In der Schweiz meldest du dich bei der AHV als Selbstständige(r) im Bereich «Begleitservice» an.

2. Registrierung im Prostitutionsschutzgesetz

Nach der Gewerbeanmeldung musst du dich bei der zuständigen Behörde, üblicherweise beim Ordnungsamt, registrieren. Dies kann oft im Rahmen der Gewerbeanmeldung erfolgen. Auch hier musst du einen Personalausweis oder Reisepass vorzeigen. In der Schweiz gibt es diese Registrierungspflicht nicht.

3. Steuerliche Anmeldung

Um deine Einkünfte versteuern zu können, musst du dich beim Finanzamt melden, um eine Steuernummer zu erhalten. Sobald du Einkünfte über 1.000 Euro innerhalb eines Jahres generierst, unterliegst du der Steuerpflicht. Somit musst du dem Finanzamt mitteilen, wie viel Einnahmen du durch die Escort-Tätigkeit erzielt hast. In der Schweiz deklarierst du das Einkommen bei der AHV. Damit verbunden musst du verschiedene Steuern bezahlen:

Einkommensteuer

Du musst dein Einkommen versteuern, das du als Selbstständige(r) im Begleitservice erzielst. Die Höhe der Einkommensteuer hängt von deinem Einkommen ab und wird nach dem progressiven Steuersatz berechnet, welcher zwischen 0% und 45% liegt. Wenn du als ledige Person unter 10.908 Euro pro Jahr verdienst, bist du von der Einkommensteuer befreit (Stand 2025). In der Schweiz liegt der Steuersatz zwischen 0% und 11,5%, und bis zu einem Jahresgehalt von 14.500 Franken ist das Einkommen steuerfrei.

Umsatzsteuer

Da dein Begleitservice unter Prostitution fällt, gelten besondere steuerliche Regelungen. Der Gesetzesartikel 4 Nr. 14 des Umsatzsteuergesetzes schreibt vor, dass die Umsätze aus sexuellen Dienstleistungen umsatzsteuerfrei sind.

Ansonsten gilt in Deutschland, dass du als Selbstständige(r) umsatzsteuerpflichtig bist. Der normale Steuersatz liegt bei 19%. Die Kleinunternehmerregelung besagt, dass wenn dein Vorjahresumsatz unter 22.000 Euro lag und im laufenden Jahr der Umsatz unter 50.000 Euro liegt, du von der Umsatzsteuer befreit wirst.

In der Schweiz ist man erst ab einem Jahresumsatz von 100.000 Franken zur Mehrwertsteuerabgabe verpflichtet (7,7% auf Dienstleistungen).

Gewerbesteuer

Bis zu einem jährlichen Umsatz von 24.500 Euro bist du als Selbstständige(r) im Begleitservice von der Gewerbesteuer befreit. Die Gewerbesteuer wird anhand deines Gewinns berechnet. Vom Umsatz kannst du also deine Kosten wie die Agentur-Provision, Reisekosten, Arbeitskleidung etc. abziehen, um den Gewinn zu ermitteln. In der Schweiz gibt es keine Gewerbesteuer; dies läuft automatisch über die Einkommensteuer.

Sozialversicherungen

Wenn du als Escort selbstständig bist und dies deine Hauptbeschäftigung ist, bist du auch verpflichtet, dich sozialversicherungstechnisch abzusichern. In Deutschland kannst du zwischen der privaten und der gesetzlichen Krankenkasse wählen und musst Rentenversicherungsbeiträge einzahlen. In der Schweiz läuft dies über die AHV, und zusätzlich können separate Versicherungen wie Unfall- und Krankentaggeld oder Vorsorge für die Säulen 3a und 3b abgeschlossen werden. In der Schweiz verfügst du bereits über eine obligatorische Krankenkasse, weshalb dieser Aspekt für dich nicht relevant ist.

Jedem Selbstständigen wird zudem eine Rechtsschutzversicherung empfohlen, denn auch als Escort bist du selbstständig tätig, und rechtliche Streitigkeiten sind nicht gänzlich auszuschließen.

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